Amtliche Prüfungen · Ingenieurbüro KFZKLAR24
Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO
Eintragungsfähige Begutachtung von Umbauten und Anbauteilen am Fahrzeug.
Tieferlegungen, Felgen, Sportauspuffanlagen oder Anbauteile müssen nach Einbau geprüft und eingetragen werden. Unser Ingenieurbüro übernimmt die Begutachtung gemäß §19.3 StVZO und stellt die Bescheinigung für die Zulassungsbehörde aus.
Was Sie von uns bekommen
Konkrete Leistungen unseres Ingenieurbüros – keine Pauschalversprechen.
- Begutachtung nach §19.3 StVZO
- Prüfung von Anbauteilen, Felgen und Tieferlegungssätzen
- Bewertung von Sportauspuffanlagen und Leistungssteigerungen
- Bescheinigung zur Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Beratung vor dem Umbau zu eintragungsfähigen Komponenten
Wichtig zu wissen
Vor dem Umbau beraten lassen
Nicht jede Modifikation ist eintragungsfähig. Eine kurze Rücksprache vor dem Kauf von Anbauteilen erspart teure Fehlkäufe.
Folgen ohne Eintragung
Nicht eingetragene Umbauten führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis – mit Folgen für Versicherungsschutz, HU und Wiederverkauf.
Welche Unterlagen Sie mitbringen
Fahrzeugschein/Teil I, Teilegutachten oder ABE der verbauten Komponenten und ggf. Festigkeitsnachweise. Unklar? Wir prüfen die Unterlagen vorab.
Bereit für Ihren Termin?
Sprechen Sie direkt mit unserem Ingenieurbüro – telefonisch, per WhatsApp oder online.
