Amtliche Prüfungen · Ingenieurbüro KFZKLAR24

Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO

Eintragungsfähige Begutachtung von Umbauten und Anbauteilen am Fahrzeug.

Tieferlegungen, Felgen, Sportauspuffanlagen oder Anbauteile müssen nach Einbau geprüft und eingetragen werden. Unser Ingenieurbüro übernimmt die Begutachtung gemäß §19.3 StVZO und stellt die Bescheinigung für die Zulassungsbehörde aus.

Was Sie von uns bekommen

Konkrete Leistungen unseres Ingenieurbüros – keine Pauschalversprechen.

  • Begutachtung nach §19.3 StVZO
  • Prüfung von Anbauteilen, Felgen und Tieferlegungssätzen
  • Bewertung von Sportauspuffanlagen und Leistungs­steigerungen
  • Bescheinigung zur Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Beratung vor dem Umbau zu eintragungsfähigen Komponenten

Wichtig zu wissen

Vor dem Umbau beraten lassen

Nicht jede Modifikation ist eintragungsfähig. Eine kurze Rücksprache vor dem Kauf von Anbauteilen erspart teure Fehlkäufe.

Folgen ohne Eintragung

Nicht eingetragene Umbauten führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis – mit Folgen für Versicherungsschutz, HU und Wiederverkauf.

Welche Unterlagen Sie mitbringen

Fahrzeugschein/Teil I, Teilegutachten oder ABE der verbauten Komponenten und ggf. Festigkeitsnachweise. Unklar? Wir prüfen die Unterlagen vorab.

Bereit für Ihren Termin?

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